Bilder und Videos
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Liebe Tänzerrinnen, lieber Eltern,
Hier stehen die Bilder und Videos der Aufführungen für Euch/Sie bereit, beachten Sie, dass diese Bilder nur für privat gedacht sind.
BITTE beachtet das Urheberrecht. Danke…
Urheberrecht bei Fotos
Durch die digitale Fotografie und Mobiltelefone mit Kamera entstehen jeden Tag unzählige Bilder, die schnell einen Weg auf verschiedene Internet-Plattformen finden. Dabei muss neben dem Urheberrecht auch das Persönlichkeitsrecht beachtet werden.
Das Urheberrecht greift bei der Abbildung von geschützten Werken. Dabei kann es sich unter anderem um die nicht öffentlich einsehbaren Teile eines Gebäudes oder um zeitlich begrenzte Ausstellungen handelt.
Das Kunsturheberrecht (KUG) besagt, dass eine Erlaubnis notwendig ist, wenn Fotos von Personen veröffentlicht werden sollen. Ausnahmen gelten allerdings bei öffentlichen Veranstaltungen wie Versammlung, aber auch wenn die Personen nur nebensächlich bei der Abbildung von Landschaften oder ähnlichem sind. Zudem entfällt die Notwendigkeit einer Einwilligung auch bei Personen der Zeitgeschichte.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist im Grundgesetz verankert und enthält das Recht am eigenen Bild. Dieses besagt, dass jeder selbst entscheiden darf ob, wann und wie Bilder von ihm verbreitet oder veröffentlicht werden.
Urheberrecht beim Film
Die Produktion von sogenannten Filmwerken ist in der Regel mit einem enormen schöpferischen Aufwand und teilweise auch hohen finanziellen Ausgaben verbunden. Neben dem großen Hollywood-Blockbuster können unter den Begriff des Filmwerks auch Dokumentarfilme, Werbesports und Computerspiele fallen.
Das Medium Film entsteht in der Regel durch die Mitwirkung vieler Personen und Berufsgruppen, wie beispielsweise Drehbuchautoren, Regisseure, Kameraleute, Produzenten, Editoren und Schauspieler. Bei so vielen Mitwirkenden stellt sich die Frage nach dem Urheber.
Auch bei Fotos muss der Urheber beachtet werden.
Bestehende Werke wie die Romanvorlage oder Filmmusik fallen unabhängig vom Film unter den Schutz vom Urheberrecht und der jeweilige Schöpfer hält als Urheber die Rechte. Als hauptsächlicher Urheber eines Films wird zumeist der Regisseur angesehen. Abhängig vom Einzelfallentscheid können aber auch andere Beteiligte wie Drehbuchautoren, Kameraleute oder Editoren als Miturheber gelten.
Quelle: https://www.urheberrecht.de